Die praktische Prüfung
zum Sportseeschifferschein (SSS-Schein) wird als Gesamtprüfung von
mindestens zwei Prüfern auf einer geeigneten und entsprechend ausgerüsteten
Segel- oder Motoryacht abgenommen. Es werden die Fächer Navigation,
Seemannschaft und Wetterkunde geprüft.
Die Prüfung
zum Sportseeschifferschein (SSS-Schein) dauert für jeden Bewerber
bis zu 90 Minuten und kann in Gruppen durchgeführt werden. Sie kann
im Bereich der Ostsee, der Nordsee, des Mittelmeeres oder des Atlantiks
erfolgen. Die Pflichtaufgaben s. Ausbildung
(Praxis) müssen gestellt und bestanden werden. Von den
sonstigen Aufgaben s. Ausbildung
(Praxis) müssen gestellt werden
- Genau eine Aufgabe
(nicht mehr und nicht weniger) aus der Seemannschaft
- Die eine Aufgabe aus
der Wetterkunde
- Die beiden Aufaben
aus der Navigation
- Genau eine Aufgabe
aus Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
- Höchstens
fünf Aufgaben aus Seemannschaft/Manöver. Davon
müssen drei Aufgaben mit ausreichend bewertet werden.
Für den Sportseeschifferschein
"Antriebsmaschine und unter Segel" müssen mindestens zwei Prüfungen
aus dem Bereich "Manöver unter Segel", für den Sportseeschifferschein
"Antriebsmaschine" müssen alle Teile aus dem Bereich "Manöver
unter Antriebsmaschine" geprüft werden.
Sind drei oder mehr
Manöver mit "nicht ausreichend" bewertet worden, so ist die praktische
Prüfung nicht bestanden.
Anforderungen
an Yachten für die Abnahme
einer praktischen Sportseeschifferprüfung
Der Lenkungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.9.2000
die Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer Sportseeschifferprüfung
überarbeitet (und dabei die Mindestanforderungen an das Radargerät
reduziert).
- Länge der
Wasserlinie mindestens 9,0 m
- Die Yacht muss
eine Ablenkungstabelle besitzen (siehe unten 4.; ist keine Ablenkung
vorhanden, so stehen in der Deviationstabelle eben lauter Nullen.)
- Die Yacht muss
gehörig ausgerüstet sein und sich in seetüchtigem
Zustand befinden. Dieses schließt das Vorhandensein der notwendigen
Rettungsmittel für alle an Bord befindlichen Personen ausdrücklich
ein. Kap V des SOLAS-Übereinkommens ist zu beachten.
- Die Verpflichtung
zu einer gehörigen Ausrüstung bezieht sich insbesondere auf einen
Magnet-Steuerkompass mit einer aktuellen Deviationstabelle für diesen
Kompass, einen Radarreflektor sowie berichtigte Seekarten und nautische
Veröffentlichungen und einen Empfänger für ein Satelliten gestütztes
Navigationsverfahren (z. B. GPS).
- Die Yacht muss
über ein geeignetes Radargerät mit folgenden Mindestanforderungen
verfügen:
- Die Verstärkung
(gain) muss einstellbar sein.
- Die Bildhelligkeit
(brillance) muss einstellbar sein.
- Der bewegliche
Entfernungsring (VRM) muss einstellbar sein.
- Der elektronische
Peilstrahl (EBL) muss einstellbar sein.
- Die Regenentrübung
muss einstellbar sein.
- Die Seegangsentrübung
muss einstellbar sein.
Wird durch die Prüfungskommission
festgestellt, dass eine Yacht nicht geeignet oder nicht verkehrssicher
ist, so kann die praktische Prüfung auf dieser Yacht
nicht durchgeführt werden.
Die aktuellen SSS-Prüfungstermine
kann manhier herunterladen: www.dsv.org
Hinweis: Die praktische Ausbildung zum Sportseeschifferschein (SSS-Schein)
sollte nur auf einer Yacht durchgeführt werden, welche auch die
Anforderungen
an Yachten für die Abnahme einer praktischen Sportseeschifferprüfung
erfüllt.
- Pflichtaufgaben
a) Rettungsmanöver: Durchführung eines Boje-über-Bord-Manövers
— unter Segel
— mit Maschinenantrieb
b) Radar: Einschalten und Bedienen des Radargerätes,
Interpretation des Radarbildes für die Navigation und Verkehrssituation,
Bestimmung eines Schiffsortes
- Sonstige Aufgaben
a) Seemannschaft / Fertigkeiten: Prüfung der Seetüchtigkeit der
Yacht einschließlich der Sicherheitsausrüstung und deren Handhabung (u.
a.pyrotechnische Notzeichen), Anwenden von Leinen beim An- und Ablegen
(Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip), Sicherer Umgang mit
Tauwerk (Knoten, Belegen)
b) Wetterkunde: Beurteilen der Wetterlage und -entwicklung am Ort
und zum Zeitpunkt der Prüfung, Ablesen der Wetterinstrumente und
Auswerten der Daten
c) Navigation: Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes
Navigationsverfahren oder mit einem im Fahrgebiet zur Navigation
anwendbaren Loran-C-Empfänger, Arbeiten mit Steuerkompass, Peilscheibe
und/oder Peilkompass
d) Motor, elektrische Anlage und Gasanlage:
Motor: Kontrolle und Starten (z. B. Ölstand, Kühlwasser), Störungen (zu
niedriger bzw. zu hoher Öldruck, Verhalten bei Ausfall des Kühlwassers,
Warnleuchte der Ladekontrolle erlischt nicht)
Elektrische Anlage: Kontrolle, Störungen (z. B. Batteriezustand,
Batterieschaltung, Batterieladung bei Eigen- und Fremdladung) Gasanlage:
Bedienung, Kontrolle, Störungen (z. B. (z. B. Zündsicherung, Anschlüsse,
Vorrat, Absperrung)
e) Seemannschaft/Manöver: Manöver mit Antriebsmaschine, An-
und/oder Ablegen (einschließlich über den Achtersteven), Drehen und/oder
Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und
Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers, Steuern nach Kompass und
festen Seezeichen/Landmarken Manöver unter Segel, Steuern verschiedener
Kurse zum Wind, Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken,
Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt,
Beidrehen und/oder Aufschießer fahren, Wenden und/oder Halsen