Inhaltsübersicht:

Praxis-Prüfung SSS
Anforderungen an die Yachten
für die Abnahme der praktischen Prüfung SSS
Praxis-Ausbildung zum SSS

 

Praxis-Prüfung zum Sportseeschifferschein

Die praktische Prüfung zum Sportseeschifferschein (SSS-Schein) wird als Gesamtprüfung von mindestens zwei Prüfern auf einer geeigneten und entsprechend ausgerüsteten Segel- oder Motoryacht abgenommen. Es werden die Fächer Navigation, Seemannschaft und Wetterkunde geprüft.

Die Prüfung zum Sportseeschifferschein (SSS-Schein) dauert für jeden Bewerber bis zu 90 Minuten und kann in Gruppen durchgeführt werden. Sie kann im Bereich der Ostsee, der Nordsee, des Mittelmeeres oder des Atlantiks erfolgen. Die Pflichtaufgaben — s. Ausbildung (Praxis) — müssen gestellt und bestanden werden. Von den sonstigen Aufgaben — s. Ausbildung (Praxis) — müssen gestellt werden

Für den Sportseeschifferschein "Antriebsmaschine und unter Segel" müssen mindestens zwei Prüfungen aus dem Bereich "Manöver unter Segel", für den Sportseeschifferschein "Antriebsmaschine" müssen alle Teile aus dem Bereich "Manöver unter Antriebsmaschine" geprüft werden.

Sind drei oder mehr Manöver mit "nicht ausreichend" bewertet worden, so ist die praktische Prüfung nicht bestanden.

 

Anforderungen an Yachten für die Abnahme
einer praktischen Sportseeschifferprüfung

Der Lenkungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.9.2000 die Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer Sportseeschifferprüfung überarbeitet (und dabei die Mindestanforderungen an das Radargerät reduziert).

  1. Länge der Wasserlinie mindestens 9,0 m
  2. Die Yacht muss eine Ablenkungstabelle besitzen (siehe unten 4.; ist keine Ablenkung vorhanden, so stehen in der Deviationstabelle eben lauter Nullen.)
  3. Die Yacht muss gehörig ausgerüstet sein und sich in seetüchtigem Zustand befinden. Dieses schließt das Vorhandensein der notwendigen Rettungsmittel für alle an Bord befindlichen Personen ausdrücklich ein. Kap V des SOLAS-Übereinkommens ist zu beachten.
  4. Die Verpflichtung zu einer gehörigen Ausrüstung bezieht sich insbesondere auf einen Magnet-Steuerkompass mit einer aktuellen Deviationstabelle für diesen Kompass, einen Radarreflektor sowie berichtigte Seekarten und nautische Veröffentlichungen und einen Empfänger für ein Satelliten gestütztes Navigationsverfahren (z. B. GPS).
  5. Die Yacht muss über ein geeignetes Radargerät mit folgenden Mindestanforderungen verfügen:
    • Die Verstärkung (gain) muss einstellbar sein.
    • Die Bildhelligkeit (brillance) muss einstellbar sein.
    • Der bewegliche Entfernungsring (VRM) muss einstellbar sein.
    • Der elektronische Peilstrahl (EBL) muss einstellbar sein.
    • Die Regenentrübung muss einstellbar sein.
    • Die Seegangsentrübung muss einstellbar sein.

Wird durch die Prüfungskommission festgestellt, dass eine Yacht nicht geeignet oder nicht verkehrssicher ist, so kann die praktische Prüfung auf dieser Yacht nicht durchgeführt werden.

Die aktuellen SSS-Prüfungstermine kann manhier herunterladen: www.dsv.org

 

Praxis-Ausbildung zum Sportseeschifferschein (SSS-Schein)

Hinweis: Die praktische Ausbildung zum Sportseeschifferschein (SSS-Schein) sollte nur auf einer Yacht durchgeführt werden, welche auch die Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer praktischen Sportseeschifferprüfung erfüllt.


  1. Pflichtaufgaben

    a) Rettungsmanöver: Durchführung eines Boje-über-Bord-Manövers
    — unter Segel
    — mit Maschinenantrieb
    b) Radar: Einschalten und Bedienen des Radargerätes, Interpretation des Radarbildes für die Navigation und Verkehrssituation, Bestimmung eines Schiffsortes


  2. Sonstige Aufgaben

    a) Seemannschaft / Fertigkeiten: Prüfung der Seetüchtigkeit der Yacht einschließlich der Sicherheitsausrüstung und deren Handhabung (u. a.pyrotechnische Notzeichen), Anwenden von Leinen beim An- und Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip), Sicherer Umgang mit Tauwerk (Knoten, Belegen)
    b) Wetterkunde: Beurteilen der Wetterlage und -entwicklung am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung, Ablesen der Wetterinstrumente und Auswerten der Daten
    c) Navigation: Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Navigationsverfahren oder mit einem im Fahrgebiet zur Navigation anwendbaren Loran-C-Empfänger, Arbeiten mit Steuerkompass, Peilscheibe und/oder Peilkompass
    d) Motor, elektrische Anlage und Gasanlage:
    Motor: Kontrolle und Starten (z. B. Ölstand, Kühlwasser), Störungen (zu niedriger bzw. zu hoher Öldruck, Verhalten bei Ausfall des Kühlwassers, Warnleuchte der Ladekontrolle erlischt nicht)
    Elektrische Anlage: Kontrolle, Störungen (z. B. Batteriezustand, Batterieschaltung, Batterieladung bei Eigen- und Fremdladung) Gasanlage: Bedienung, Kontrolle, Störungen (z. B. (z. B. Zündsicherung, Anschlüsse, Vorrat, Absperrung)
    e) Seemannschaft/Manöver: Manöver mit Antriebsmaschine, An- und/oder Ablegen (einschließlich über den Achtersteven), Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers, Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken Manöver unter Segel, Steuern verschiedener Kurse zum Wind, Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Beidrehen und/oder Aufschießer fahren, Wenden und/oder Halsen